LÖSUNGSORIENTIERTES RECHTLICHES DENKEN

Andreas Franz als Fachanwalt für Strafrecht übernimmt Mandate auf sämtlichen Ge­bieten der Strafverteidigung, dazu gehören insbesondere die Körperverlet­zungs- und Tötungsdelikte, Betäubungsmittelstrafsachen, Delikte aus dem Bereich des Steuerstrafrechts und des Wirtschaftsstrafrechts. Er verteidigt in allen Tatsachen­instanzen und in der Revision.

FACHANWALT FÜR STRAFRECHT

Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt mit herausragenden Fachkenntnissen und besonderer praktischer Erfahrung auf einem bestimmten Rechtsgebiet, hier z.B. „Fachanwalt für Strafrecht“. Der Titel „Fachanwalt“ kann mit dem Facharzttitel unter den Ärzten verglichen werden und wird von der für den Rechtsanwalt zuständigen Anwaltskammer vergeben.

FACHANWALT FÜR STRAFRECHT: VORAUSSETZUNGEN

Der Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ ist allerdings an Voraussetzungen geknüpft:

  • Zunächst muss der Rechtsanwalt an einem umfangreichen Weiterbildungslehrgangteilnehmen und in zahlreichen Klausuren sein besonderes Wissen unter Beweis stellen.
  • Weiterhin muss nachgewiesen sein, dass der angehende Fachanwalt in einer Mindestanzahl an Fällen in dem betreffenden Rechtsgebiet mandatiert und tätig war.
  • Nach der Verleihung des Fachanwaltstitels muss der Rechtsanwalt regelmäßig an Fortbildungenim jeweiligen Rechtsgebiet teilnehmen.

Ich berate und verteidige Sie in allen strafrechtlichen Angelegenheiten als Fachanwalt für Strafrecht auch überregional

Strafrecht Rechtsanwalt Franz Aschaffenburg

ANDREAS FRANZ

FACHANWALT FÜR STRAFRECHT

Andreas Franz als Fachanwalt für Strafrecht übernimmt Mandate auf sämtlichen Ge­bieten der Strafverteidigung, dazu gehören insbesondere die Körperverlet­zungs- und Tötungsdelikte, Betäubungsmittelstrafsachen, Delikte aus dem Bereich des Steuerstrafrechts und des Wirtschaftsstrafrechts. Er verteidigt in allen Tatsachen­instanzen und in der Revision.