KOMMEN WIR ZUSAMMEN
Andreas Franz als Fachanwalt für Strafrecht übernimmt Mandate auf sämtlichen Gebieten der Strafverteidigung, dazu gehören insbesondere die Körperverletzungs- und Tötungsdelikte, Betäubungsmittelstrafsachen, Delikte aus dem Bereich des Steuerstrafrechts und des Wirtschaftsstrafrechts. Er verteidigt in allen Tatsacheninstanzen und in der Revision.