KOMMEN WIR ZUSAMMEN

Andreas Franz als Fachanwalt für Strafrecht übernimmt Mandate auf sämtlichen Ge­bieten der Strafverteidigung, dazu gehören insbesondere die Körperverlet­zungs- und Tötungsdelikte, Betäubungsmittelstrafsachen, Delikte aus dem Bereich des Steuerstrafrechts und des Wirtschaftsstrafrechts. Er verteidigt in allen Tatsachen­instanzen und in der Revision.